Lichtikone® ist jetzt eine eingetragene Marke


Lang genug hat es gedauert, aber es war recht spannend zu sehen, wie man zu einer eingetragenen Marke kommt. Heute erreichte mich die E-Mail meiner Kanzlei Horak

Sehr geehrter Herr Lube,

anliegend übersende ich Ihnen eine vorerst den Eintragungsprozess abschließende Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes. Danach ist gegen die Eintragung der Marke von Inhabern älterer Rechte kein Widerspruch erhoben worden. Die 3-monatige Widerspruchsfrist ist abgelaufen, Ihre Marke mithin „bestandskräftig“.

Sie können nunmehr im Geltungsbereich Ihrer Marke Ihr Zeichen mit einem „®“ versehen. Das „®“ steht für „registrierte Marke“. Dieses Symbol darf im geschäftlichen Verkehr zusammen mit einer Marke nur dann verwendet werden, wenn es sich bei der Bezeichnung tatsächlich um eine eingetragene Marke handelt. Da Ihr Zeichen mit der Eintragungsurkunde nunmehr eingetragen ist und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erscheint nach der vorgenannten Rechte-Recherche eine Benutzung positivenfalls mit Verwendung des „®“ empfehlenswert …

Die entsprechende Mitteilung befindet sich ⇨hier.